Kulturförderrichtlinie

Der Kulturausschuss der Stadt Gütersloh hat in seiner Sitzung am 17.09.2020 die Einführung einer Kulturförderrichtlinie beschlossen. Die Richtlinie gilt seit dem 01.01.2021. Durch die Einführung der Richtlinie soll mehr Transparenz bei dem Förderverfahren hergestellt werden und auch generell auf die Fördermöglichkeiten des FB Kultur aufmerksam gemacht werden. Mit der Einführung einer Kulturförderrichtlinie wird ein weiteres Ziel aus dem Kulturentwicklungsplan umgesetzt.

 

Der Fachbereich Kultur steht für Fragen unter Telefon 05241-82 2072 oder per E-Mail luisa.langer@guetersloh.de gerne zur Verfügung.

 

Der Fachbereich Kultur bietet die Formulare für die Beantragung und Auszahlung der Zuschüsse sowie für den Verwendungsnachweis nachstehend zum Download an.

 

Ein Antrag für eine Projekt- und Veranstaltungsförderung aus dem Innovationsfonds wird wie ein Antrag auf Förderung mit der Kulturförderrichtlinie gestellt.


Anträge